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Frist für FMA abgelaufen, Säumnisbeschwerde eingereicht

Update zum Lizenzantrag
Mittwoch, 20. Dezember 2017

Frist für FMA abgelaufen, Säumnisbeschwerde eingereicht

Wir suchen weiterhin das Gespräch, um unsere Entschlossenheit zu unterstreichen.

 

Der Vorstand hat am 13. September 2017 den Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut gemäß Zahlungsdienstegesetz bei der FMA (Finanzmarktaufsicht) in Österreich gestellt. Obwohl die FMA nach 3 Monaten eine schriftliche Stellungnahme hätte abgeben müssen, liegt uns keine Antwort vor. Wir haben daher am 18. Dezember 2017 (5 Tage nach Ablauf der 3 Monate) eine Säumnisbeschwerde eingebracht und suchen weiterhin das Gespräch, um unsere Entschlossenheit zu unterstreichen. Bis dato ohne Ergebnis.

 

Der Ausgang des Verfahrens bleibt somit weiterhin ungewiss. Sollte dieses Verfahren mit einem negativen Bescheid seitens der FMA beendet werden, steht uns als Antragsteller das Rechtsmittel offen, gegen den Bescheid vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Behörde schließen wir, dass der eingebrachte Antrag auf Widerstand stößt und wir uns auf ein längeres Verfahren einstellen müssen.

 

Der Vorstand hat nach eingehender Analyse gemeinsam mit dem Aufsichtsrat befunden, dass die aktuell entstandene Situation eine umfangreiche Information unserer Genossenschaft*innen erfordert und eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden muss. In dieser Generalversammlung am 20.1.2018 werden die Genossenschafter*innen entscheiden, welchen der möglichen Wege zur Bank für Gemeinwohl wir beschreiten werden.

 

Du möchtest mitreden und mitentscheiden?

Wenn du bis zum 27.12. einen vollständigen Antrag mit Ausweiskopie übermittelst und den Betrag für deine Genossenschafts-Anteile überweist, kannst du noch rechtzeitig Mitglied der Genossenschaft für Gemeinwohl werden – und damit auf der Generalversammlung mitbestimmen.
Jetzt mitgründen unter www.mitgruenden.at/zeichnen