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FMA lehnt Konzessionsantrag ab

Montag, 11. Juni 2018

FMA lehnt Konzessionsantrag ab

Am Freitag, den 8. Juni 2018 hat die FMA unseren Antrag auf Erteilung einer Konzession für ein Zahlungsinstitut abgelehnt.

 

Wir erfuhren davon am Nachmittag aus den Medien, der "Standard" und die "Salzburger Nachrichten" berichteten darüber. Der Bescheid der FMA wurde am 8.6. um 12:00 gefertig, unterschrieben und danach unserem Rechtsanwalt gesendet. Noch bevor dieser ihn uns weiterleiteten konnte, war die Meldung bereits über die APA in die Welt gesetzt. Offensichtlich hatte es die FMA am Freitagnachmittag nach fast 4 Monaten Bearbeitungszeit brandeilig, die Medien zeitgleich mit Absenden des ablehnenden Bescheides zu erreichen. Diese Aktion der FMA steht für uns symbolisch als Schlussstein in einem Behördenverfahren, das aus unserer Sicht von Anfang an nicht fair gelaufen ist.

 

Die Ablehnung wurde mit der Unvollständigkeit des Antrages begründet. Die Prüfung auf Vollständigkeit hat eine Behörde laut Gesetz unverzüglich durchzuführen. Ein Bescheid muss laut Zahlungsdienstegesetz innerhalb von 3 Monaten, sofern ein Antrag als „vollständig“ eingestuft wird, erlassen werden. Die FMA hat alleine für die zweite Vollständigkeitsprüfung fast 4 Monate seit Einbringen des verbesserten Antrages am 12.2.2018 benötigt. Sie sieht sich im Recht, weil das Bundesverwaltungsgericht im April – als Reaktion auf unsere erste Säumnisbeschwerde im Dezember – entschieden hat, dass ein Antrag, der nicht vollständig ist, keine Frist für die Behörde auslöst. Folgt man dieser Rechtsansicht, so hat ein Antragssteller keine Rechtssicherheit, wann ein Verfahren zu laufen beginnt, solange die Behörde behauptet, der Antrag sei unvollständig.

 

Einen zweiten Verbesserungsauftrag zu erteilen, unterließ die FMA mit der Begründung, dass eine zweite Runde zur Verbesserung innerhalb von 3 Monaten nicht machbar sei. Sie selbst hingegen hat 3 Monate nach Einbringen der ersten Verbesserung nicht geantwortet, woraufhin wir am 15.5. eine zweite Säumnisbeschwerde einbrachten. In anderen Worten: Die Behörde beruft sich einerseits auf die Aussage, es beginne keine Frist zu laufen, und lässt sich fast 4 Monate Zeit mit der Vollständigkeitsprüfung und verweigert andererseits uns die Chance auf eine weitere Verbesserung, da sich eine solche innerhalb von 3 Monaten Verfahrensdauer nicht ausginge.

 

Unterm Strich wird durch alle Aktionen und Reaktionen der letzten 2 Jahre deutlich, dass die FMA alle Möglichkeiten ausschöpft, um uns keine Lizenz zu erteilen. So hat auch die rechtliche Analyse unsererseits ergeben, dass es keinen Sinn macht, gegen diesen Ablehnungsbescheid zu berufen. Wir würden uns nur weiter in zeit- und kostenintensiven Prozessen aufreiben. Uns läuft die Zeit davon, die Behörde hingegen kann einen mehrjährigen Rechtsstreit leicht aussitzen.

 

Den gesamten Schriftverkehr kann mensch hier nachlesen: https://www.gemeinwohl-genossenschaft.at/gemeinwohl-konto